OLDTIMERSERVICE und STRETCHLIMOUSINEN - Sunset-Limousines Leipzig
SUNSET - LIMOUSINES

Limousinen & Service  - europaweit

Limousinendienst, Chauffeurservice, VIP-Betreuung, Oldtimerservice, Filmautos Hier gehts zu den Wirtschaftsjunioren-Leipzig

Besondere Fahrzeuge für alle Anlässe sowie Chauffeurservice  ~ Hochzeits- u. Stadtrundfahrten ~ Rendezvous ~ Repräsentationen ~  Festabende  ~ Film- u. Fotoaufnahmen ~ Oldtimer-Service ~ uvm.

Anfragen & Buchung an: sl-vip@gmx.de

Alle Fahrzeuge sind nur mit Bedienpersonal buchbar! Chauffeurdienstleistungen werden nach Absprache berechnet!

Die 6-Personen-Limousine wird mit 280,00 Euro, die 8-Personen-Limousine mit 350,00 Euro für je eine 3-Stunden-Pauschale berechnet. Einige Oldtimerfahrzeuge werden für die erste Stunde mit 110,00 Euro berechnet.
Jede weitere Stunde kostet 80,00 Euro.

Die Mietpreise richten sich sonst nach Auftragsart, Fahrzeug und Aufwand - bitte fragen Sie für Ihr individuelles Angebot bei uns an ! Im Preis enthalten: ges. MwSt., 100 Kilometer und Fahrer. Weitere Service-Angebote wie z.B. Blumenschmuck, Gutscheine, Oldtimer-Veranstaltungen u.v.m. nur nach Absprache.

Unsere Stretch-Limousinen unterliegen dem Personenbeförderungsgesetz im Gelegenheitsverkehr nach §49 Abs.4 PbefG.

Oldtimerfahrzeuge werden für Transfers oder nur Personenbeförderungen nicht angeboten. Lediglich für Film- und Fotoaufnahmen sowie im Rahmen unserer Fotostory “Historisches Leipzig - Bauten & Technik der Vergangenheit” können soviel Personen kostenfrei mitfahren, wie Sitzplätze vorhanden sind.
Das gleiche gilt auch für Veranstaltungen zur Pflege, Präsentation und Förderung des “Kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts”.

Für Messen, Veranstaltungen auf Privatgrundstücken, Ausstellungen und Film-/Fotoaufnahmen wird je Tag ein Tagessatz zzgl. Spesen, An- u. Abfahrt nach Absprache berechnet.

Serviceleistungen wie Anbringen von Werbung, Umbauten, Location-Vorschläge, Blumenschmuck, Stardoubles, Transporte, Überraschungsgeschenke, Ausflüge zu besonderen Zielen, Eventbegleitung, Liefern von Ersatzteilen und Restaurierungsmaterial usw. ergänzen unser Kundenangebot.

Alle Darstellungen und der Inhalt auf der gesamten Webseite von SUNSET-LIMOUSINES unterliegen dem Urheberrecht (UrhG). Lediglich der Gebrauch für private Zwecke ist gestattet (§§46 & 53 UrhG).
Vergehen werden konsequent zur Anzeige gebracht und Schadenersatzansprüche erhoben.

Für die Richtigkeit sämtlicher Inhalte auf der Webseite übernimmt SUNSET-LIMOUSINES Inhaber Stefan Werner keine Garantie.

 

Geschäftsbedingungen
USt-IdNr.: DE194763004

Gültig ab 1.Januar 2003

  1. Bestätigte Reservierungen sind verbindlich; bei Stornierung des Vertrages wird die Anzahlung nicht zurückerstattet.
     
  2. Der Vertrag und die Fahrzeugbereitstellung beginnt bei geleisteter Anzahlung oder Zahlung des vollständigen Mietpreises (Den Restbetrag entrichten Sie bitte vor Fahrtbeginn).
     
  3. Rauchen ist in den Fahrzeugen nicht gestattet ! Non smoking cars !
     
  4. Der Mieter/Nutzer haftet für die von ihm verursachten Schäden an und im Fahrzeug !
     
  5. Die im Fahrzeug befindlichen Einrichtungen, wie Getränke-Bar, Kühlbox, TV/Video usw. können vom Kunden nach Einweisung des Fahrers genutzt werden.
     
  6. Es wird darauf hingewiesen, daß die zulässige Personenzahl im Fahrzeug nicht überschritten werden darf (StvZO).
     
  7. Bei Wochenendfahrten oder Tag- u. Nachtfahrten (24 Std.) gelten gesonderte Tarife nach Absprache.
     
  8. Für Fahrzeuge, die zu Promotion oder Ausstellungszwecken gemietet werden, gelten gesonderte Tarifbedingungen nach Absprache in schriftl. Form.
     
  9. Ein Ausfall des Fahrzeuges berechtigt den Mieter/Nutzer auf Inanspruchnahme eines gleichwertigen Fahrzeuges; ist dieses dem Vermieter nicht möglich, wird der Mietpreis entsprechend den nicht erbrachten Fahrzeug-Zeitstunden zurückerstattet.
     
  10. Fa. SUNSET-LIMOUSINES unterliegt nicht den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Taxi- oder Selbstfahrvermietfahrzeuggewerbes. Oldtimerfahrzeuge werden zur Personenbeförderung nach §49 PbefG der BOKraft nicht eingesetzt.
     
  11. In der Wintersaison fahren wir nur bei trockener Witterung, Stretch-Limousinen auf Anfrage.
     
  12. Gerichtsstand ist Sitz des Vermieters.

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